VPR übergibt Kulturabgabe-Analyse mit Lösungsvorschlägen an die Stadt Köln

01.04.2011 15:13 Uhr
VPR

Der Internationale Verband der Paketer VPR hat Ende März 2011 in einem anwaltlichen Schreiben an den Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters eine Situationsanalyse mit Lösungsvorschlägen zum Thema Kulturförderabgabe vorgelegt.

Darin wird als Fazit eine Aussetzung der Abgabe bis zur endgültigen juristischen Klärung als derzeit einzig sinnvolle und praktikable Lösung angeregt. In einer 16 Seiten umfassenden Analyse macht der VPR auf die zahlreichen ungelösten vertrags- und steuerrechtlichen Probleme dieser ohne ausreichenden Vorlauf eingeführten neuen Abgabe aufmerksam. Die landläufig auch als „Bettensteuer“ benannte Abgabe führt aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung in verschiedenen Städten Deutschlands zu erheblichem Mehraufwand für Hotels, Reiseveranstalter und Paketer und verursacht darüber hinaus schwerwiegende Komplikationen in ihrer Umsetzung, heißt es in einer VPR-Pressemitteilung. In der Folge einer derzeit vor dem Verwaltungsgericht in Köln laufenden Musterklage, die die Rechtmäßigkeit der Kulturförderabgabe zum Gegenstand hat, könnten Rückforderungsprozesse in Gang gesetzt werden, die erneut zu großem Aufwand und zu ungeklärten Zuständigkeitsproblemen führen. Nicht zuletzt hält der VPR die neue indirekte Steuer für kontraproduktiv, da sie dazu beitrage, dass Reiseveranstalter und Paketer alternative Übernachtungs- und Reiseziele suchen würden, um den Gästen weiterhin ein marktfähiges Preis- Leistungsverhältnis im Bereich Städtereisen bieten zu können. Dies werde zu deutlich sinkenden touristischen Einnahmen in den Städten führen, die auf diese neue Steuerbelastung der Reisenden nicht verzichteten. Außerdem müssten dringend offene Fragen zu den Themen Bemessungsgrundlage der Kulturförderabgabe, Preisbindung, Preiserhöhung nach Wegfall einer etwaigen Preisbindung und eventueller Rückerstattungsforderungen geklärt werden. Daher schlägt der VPR der Stadt Köln eine Aussetzung der Abgabe bis zum endgültigen Gerichtsentscheid vor. Dieses Vorgehen hätte nach VPR-Angaben den Vorteil, den berechtigten Sicherungsinteressen der betroffenen Übernachtungsgäste und Paketer Rechnung zu tragen und die eventuell entstehende Rückforderungsproblematik zu reduzieren. Außerdem würde dieses Vorgehen auch die Akzeptanz der Kulturförderabgabe bei den Übernachtungsgästen als Steuerträger erhöhen, da es ihnen gegenüber nicht zu vermitteln ist, weshalb der eigentliche Steuerschuldner den von den Gästen abverlangten Geldbetrag nicht weiter an die Stadt abführt, sondern rein theoretisch für eigene Zwecke verwenden könnte, so der VPR. (ah)

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.