-- Anzeige --

Corona: Änderung des Impfstatus ab Oktober

28.09.2022 10:40 Uhr
Corona: Änderung des Impfstatus ab Oktober
Ab 1. Oktober gilt nur als "vollständig geimpft", wer drei Spritzen gegen Covid-19 bekommen hat.
© Foto: Jochen Tack/picture alliance

Ab dem 1. Oktober 2022 benötigt man für den Status „vollständig geimpft“ drei Impfungen gegen Covid-19. Denn dann tritt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Auch für Genesene ändert sich die Grundlage für den vollständigen Immunschutz. Was jetzt zum Impfstatus wichtig ist und was sich durch die Regelung sonst noch ändert.

-- Anzeige --

Ab Oktober werden viele Menschen nicht mehr als „vollständig geimpft“ gelten. Denn ab dann müssen es drei Einzelimpfungen sein, um den vollständigen Impfschutz zu haben – bisher genügten zwei. Darauf macht die Stiftung Gesundheitswissen aufmerksam. Zudem muss die Immunisierung mit einem Impfstoff erfolgt sein, der eine Zulassung in der EU besitzt.

Ausnahme für Genesene

Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die bereits eine Infektion hinter sich haben. Sie gelten unter bestimmten Bedingungen auch mit zweimaliger Spritze als vollständig geimpft:
• wenn bereits vor der ersten Impfung eine Infektion nachgewiesen wurde (positiver Antikörpertest)
• wenn vor der zweiten Impfung eine Infektion nachgewiesen wurde (PRC-Test)
• wenn nach der zweiten Impfung eine Infektion nachgewiesen wurde (PCR-Test – seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein)

Wer aktuell noch vollständig geimpft sein muss

Im täglichen Leben gibt es heute keine Zutrittsbeschränkungen mehr. Wer jedoch in einer Klinik, einem Pflegeheim oder einer an die Corona-Impfpflicht gebundenen Einrichtung arbeitet, muss vollständig geimpft sein. So sollen besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion geschützt werden, Krankenhäuser entlastet und die Versorgung gesichert werden.


Impfstatus und EU-Zertifikat 

In Zukunft könnte es bei einer Reise ins Ausland wieder nötig werden, den Status "vollständig geimpft" nachzuweisen. Die meisten benutzen hier das EU-Impfzertifikat – in Papierform oder als App auf dem Smartphone. Allerdings läuft dieses Zertifikat nach 365 Tagen ab. Das ist technisch bedingt. Erfüllt man die Voraussetzungen für eine Verlängerung, kann es erneuert werden. Mit drei Impfdosen ist das Zertifikat unbefristet gültig. Das gilt auch für doppelt Geimpfte unter 18 Jahren.

Bei Erwachsenen, die nur zweifach geimpft sind, ist das Impfzertifikat nach der zweiten Dosis maximal 270 Tage gültig. Besonders wer Richtung Herbst und Winter verreisen möchte, sollte daher die Gültigkeit seiner Impfzertifikate und die Bestimmungen im Reiseland im Blick haben.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.