Ab Oktober werden viele Menschen nicht mehr als „vollständig geimpft“ gelten. Denn ab dann müssen es drei Einzelimpfungen sein, um den vollständigen Impfschutz zu haben – bisher genügten zwei. Darauf macht die Stiftung Gesundheitswissen aufmerksam. Zudem muss die Immunisierung mit einem Impfstoff erfolgt sein, der eine Zulassung in der EU besitzt.
Ausnahme für Genesene
Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die bereits eine Infektion hinter sich haben. Sie gelten unter bestimmten Bedingungen auch mit zweimaliger Spritze als vollständig geimpft:
• wenn bereits vor der ersten Impfung eine Infektion nachgewiesen wurde (positiver Antikörpertest)
• wenn vor der zweiten Impfung eine Infektion nachgewiesen wurde (PRC-Test)
• wenn nach der zweiten Impfung eine Infektion nachgewiesen wurde (PCR-Test – seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein)
Wer aktuell noch vollständig geimpft sein muss
Im täglichen Leben gibt es heute keine Zutrittsbeschränkungen mehr. Wer jedoch in einer Klinik, einem Pflegeheim oder einer an die Corona-Impfpflicht gebundenen Einrichtung arbeitet, muss vollständig geimpft sein. So sollen besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion geschützt werden, Krankenhäuser entlastet und die Versorgung gesichert werden.
Impfstatus und EU-Zertifikat
In Zukunft könnte es bei einer Reise ins Ausland wieder nötig werden, den Status "vollständig geimpft" nachzuweisen. Die meisten benutzen hier das EU-Impfzertifikat – in Papierform oder als App auf dem Smartphone. Allerdings läuft dieses Zertifikat nach 365 Tagen ab. Das ist technisch bedingt. Erfüllt man die Voraussetzungen für eine Verlängerung, kann es erneuert werden. Mit drei Impfdosen ist das Zertifikat unbefristet gültig. Das gilt auch für doppelt Geimpfte unter 18 Jahren.
Bei Erwachsenen, die nur zweifach geimpft sind, ist das Impfzertifikat nach der zweiten Dosis maximal 270 Tage gültig. Besonders wer Richtung Herbst und Winter verreisen möchte, sollte daher die Gültigkeit seiner Impfzertifikate und die Bestimmungen im Reiseland im Blick haben.