Der Stopp der Vorschrift gilt von sofort an, ob es eine alternative Anschlussregelung geben wird, ist offen. Kraftfahrer, die keinen Alkoholtester bei sich haben und bei polizeilichen Kontrollen in Frankreich deswegen ein Verwarnungsgeld auferlegt bekommen, sollen den Betrag nur unter Vorbehalt zahlen und gegen den Bescheid unverzüglich Rechtsmittel einlegen, rät der ACE. Ohnehin war nach der ursprünglichen Alkoholtester-Verordnung eine Übergangsfrist vorgesehen, der zufolge erst von diesem März an bei Missachtung der Mitnahmepflicht ein Verwarnungsgeld erhoben werden darf.
Der ACE hält es aber nicht für ausgeschlossen, dass einzelne Polizisten von der Entscheidung ihrer Zentralregierung in Paris noch nichts mitbekommen haben und ein Delikt ahnden wollen, das es nicht mehr gibt. Frankreich wollte mit den Alkoholtestern den Kampf gegen die dort noch verbreiteten Alkoholfahrten aufnehmen. Dagegen gab es Vorbehalte etwa wegen des frühen Verfallsdatums der genormten Teströhrchen und wegen Schwierigkeiten beim Vertrieb der Geräte, erläutert der ACE. (ah)