Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat den Baden-Württemberg-Index für den ÖPNV auf der Straße für das Jahr 2023 (BW-Index) veröffentlicht. Der BW-Index spiegelt die Veränderung der Kosten für die Busverkehre des ÖPNV im Vergleich zum Vorjahr wider. Damit erfüllt das Verkehrsministerium seine Zusage im Pakt für den Mittelstand, für Kostentransparenz zu sorgen.
Der Index verdeutlicht laut Landesverkehrsministerium, dass die Kosten im ÖPNV weiter angestiegen sind. Während die Kosten für Dieselkraftstoffe um 8,7 Prozent zurückgegangen seien, könne „bei den Kosten für Strom ein starker Anstieg von 16 Prozent verzeichnet werden“. Weiter konnte auch ein Anstieg bei den anderen vier Vergleichsparametern beobachtet werden, so stiegen beispielsweise die Kosten für die Instandhaltung um 5,2 Prozent. Insgesamt sind im Vergleich zum Vorjahr die Kosten um 2,7 Prozent im Ballungsraumverkehr und um 3,0 Prozent im Überlandverkehr gestiegen. Als Hauptgrund nennt das Ministerium die Tarifabschlüsse im privaten Omnibusbereich sowie den allgemeine Preisanstieg im Energiesektor.
Preissteigerungen machen vor ÖPNV nicht halt
„Die massiven Preissteigerungen in vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens machen auch vor dem ÖPNV nicht halt. Der BW-Index verdeutlicht dies“, sagte Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). „Die Busunternehmen leiden unter diesem Preisdruck sehr. Immerhin gibt es bei Treibstoffkosten Entspannung. Deswegen ist der BW-Index ein wichtiges Instrument und mit dessen Anwendung können die Busunternehmen finanziell gestärkt und dieser Druck vermindert werden.“
Bereits im November 2020 wurde eine Vereinbarung zum „Bündnis für den Mittelstand“ zwischen dem Verkehrsministerium, den kommunalen Landesverbänden und dem Verband der privaten Busunternehmen in Baden-Württemberg (WBO) geschlossen. Das Hauptziel dieses Bündnisses sei es, „die Marktbedingungen für mittelständische Unternehmen zu verbessern“, so die Landesregierung.
Die Anwendung dieses Index soll laut Verkehrsministerium „ein fester Bestandteil der Dienstleistungsaufträge bei der Vergabe von Verkehrsleistungen sein“. Die Gewichtung der einzelnen Kostengruppen kann vor Ort von den Aufgabenträgern festgelegt werden.