Die freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge und freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen (ASS) in Bestandsfahrzeugen sind seit Anfang 2019 wesentliche Schritte, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem Unfälle durch rechts abbiegende Busse oder Lkw signifikant reduziert werden, weil der Rad- und Fußverkehrsteilnehmer besser gesehen werden.
Der Bund, genauer gesagt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), gewährt nach Maßgabe der Richtlinie "AAS" sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für die Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen. Dazu gehören auch Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Voraussetzung ist, dass diese im die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.
Höhe und Zeitraum der Förderung
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2024 des Förderprogramms Abbiegeassistenzsysteme („AAS“) beginnt am Mittwoch, 24. April, um 09:00 Uhr. Ab dem 7. Juli 2024 ist die Förderung von Neufahrzeugen laut den FAQ nicht mehr möglich - maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung. Fahrzeuge, die ab dem 7. Juli 2024 lediglich umgemeldet wurden, können weiterhin gefördert werden. Die Förderung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme.
Das Förderprogramm endet spätestens am 31. Dezember 2024 oder wenn eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt,
Erst wenn die Unternehmen den Antrag gestellt haben, dürfen sie mit den Maßnahmen beginnen. Es besteht aber dann noch kein Anspruch auf die Förderung, entscheidend dafür ist der Zuwendungsbescheid.
Anträge können auf dieser speziellen Antragsseite des BALM gestellt werden.