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Bayern: FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV

18.01.2021 12:55 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bayern: FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV
FFP2- Masken sind vielleicht bald in ganz Deutschland im ÖPNV Pflicht. Ist das notwendig? Und wer soll das kontrollieren?
© Foto: zigres/stock.adobe.com

Ab heute muss in Bayern im ÖPNV und im Einzelhandel eine FFP2-Maske getragen werden. Diese Pflicht könnte bald auch für ganz Deutschland kommen, denn die Bundeskanzlerin und ihre Ministerpräsidenten wollen morgen schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschließen. Doch die FFP2-Maskenpflicht löst jetzt schon Diskussionen und Kritik aus.

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Seit dem heutigen Montag gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs und den dazugehörigen Einrichtungen im Freistaat Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung. "Das Virus mutiert und wird aggressiver, deshalb ist es klug, alle Möglichkeiten zu nutzen, die wir haben. Dazu gehören FFP2-Masken, denn sie schützen auch den Träger selbst vor einer Ansteckung", erklärt Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer.

Die neue FFP2-Masken-Pflicht gilt in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs wie Regionalzügen, S-Bahnen, Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen und auch Taxis sowie an Bahnhöfen und Haltestellen. Sie gilt für alle Fahrgäste ab 15 Jahren. Für Fahrgäste zwischen sechs und 14 Jahren sowie für Kontroll- und Servicepersonal im ÖPNV bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Kaum ist die Verschärfung beschlossen worden, kamen auch Diskussionen und Kritik auf. Zumal es als wahrscheinlich gilt, dass die Maskenpflicht in Kürze auch auf ganz Deutschland ausgeweitet wird.

NWO: FFP2 im ÖPNV nicht notwendig

Auch der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen  (NWO) geht davon aus, dass weitere Bundesländer dem Vorbild Bayerns folgen und eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV einführen könnten. NWO-Geschäftsführer Christian Gladasch sieht keine Notwendigkeit, das Tragen einer FFP2-Maske anzuordnen. "Ein Infektionsgeschehen in Fahrzeugen konnte bisher noch nicht nachgewiesen werden. Alle Untersuchungen deuten vielmehr auf ein geringes Risiko hin, wenn die üblichen Verhaltensweisen eingehalten werden."

Sollte die FFP2-Maskenpflicht jedoch auch in NRW kommen, dürfe dem Fahrpersonal keine Kontroll- oder Prüfpflichten und auch keine Haftung für Verstöße auferlegt werden, findet der NWO. Denn das sei Aufgabe des Staates. Auch sollten die Fahrer von einer möglichen FFP2-Maskenpflicht ausgenommen werden, da die maximale Tragedauer von FFP2-Masken begrenzt sei und danach eine Erholungspause erfolgen müsse. "Die Pausenzeiten der Busfahrer würden dann erheblich in Häufigkeit und Länge zunehmen", gibt Gladasch zu bedenken. So könne der Fahrbetrieb nicht im heutigen Umfang aufrechterhalten werden.

FFP2-Masken sind für den Arbeitsschutz gemacht

Kritik kam auch von der Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): "FFP2-Masken sind für den Arbeitsschutz konzipiert", argumentiert der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, folglich also nicht für Privatpersonen, die als Fahrgäste mit dem ÖPNV unterwegs sind. Um die optimale Schutzwirkung der Maske zu gewährleisten, sei eine Unterweisung erforderlich, so die DGUV weiter. "Denn wenn eine FFP2-Maske nicht richtig dicht sitzt, dann nützt sie nicht mehr als eine Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff."  Sie empfiehlt Bundesländern, die FFP2-Masken im ÖPNV vorschreiben, zum Beispiel eine Video-Unterweisung an Bahnsteigen und im Fahrgastraum anzubieten - ähnlich zu Sicherheitshinweisen  im Flugzeug.

Wichtig sei laut DGUV aber auch, dass e snicht  Engpässen bei der Versorgung mit Persönlicher Schutzausrüstung führe, wenn ist aber  Millionen Menschen in Bussen, Bahnen und Supermärkten FFP2-Masken tragen sollen. Es müsse sichergestellt sein, dass für Beschäftigte, die für ihre Arbeit den Schutz von FFP2-Masken benötigten, weiter ein ausreichender Schutz vorhanden sei. 

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