Nach einem mutmaßlichen Raubüberfall auf einen Reisebus in Niederbayern am Montag, 20. Oktober, sucht die Polizei nach den Verdächtigen. Drei bewaffnete Täter sollen nachts auf der Autobahn 93 den Bus gestoppt und den Fahrgästen Geld und Dokumente gestohlen haben, hatte die Polizei mitgeteilt. Mittels Lichtsignalen sollen die Unbekannten den Bus an der Ausfahrt Aiglsbach (Landkreis Kelheim) zum Abfahren von der Autobahn und zum Anhalten gebracht haben. Dann hätten die Täter vorgetäuscht, eine Kontrolle durchzuführen. Sie sollen Schusswaffen dabeigehabt haben, so die Polizeiangaben. Nähere Erkenntnisse zu den Tätern konnte die Polizei noch nicht machen, auch unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen.
Polizei sucht nach Zeugen
Woher der Reisebus kam und was sein Ziel war, sagte die Polizeisprecherin nicht. Der Bus habe eine ausländische Zulassung gehabt. Den Polizeiangaben zufolge haben die Täter Bargeld und Dokumente der Insassen verlangt und mitgenommen. Nach der Tat sollen sie in einem Kleinbus in Richtung München geflohen sein. Auf dem Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs sollen die Buchstaben „WR“ gestanden haben, das vollständige Kfz-Kennzeichen ist nicht bekannt. Eine Fahndung blieb erfolglos. Die Businsassen blieben unverletzt. Der Vorfall passierte am frühen Montagmorgen gegen 3.30 Uhr. Die Kriminalpolizei sucht nun nach Zeugen.
"Solche oder ähnlich gelagerte aktuelle oder vergangene Fälle sind uns nicht bekannt. Das gilt sowohl für Bayern als auch bundesweit."
LBO-Geschäftsführer Stephan Rabl
Der LBO spricht von einem absoluten Einzelfall
Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) spricht von einem einmaligen Vorgang. Vom LBO hieß es: „Solche oder ähnlich gelagerte aktuelle oder vergangene Fälle sind uns nicht bekannt. Das gilt sowohl für Bayern als auch bundesweit. Insofern ist das ein absoluter Einzelfall, dessen Hintergründe erst noch durch die Ermittlungsbehörden ermittelt werden müssen.“ Seitens des LBO habe es bisher auch keine expliziten Verhaltensempfehlungen gegeben. „Wir nehmen den Vorfall aber natürlich sehr ernst und werden, auch in Abstimmung mit der Polizei, unseren Mitgliedsunternehmen Empfehlungen geben“, kündigte LBO-Geschäftsführer Stephan Rabl an.
LBO: Bei Zweifeln an Echtheit der Kontrolle weiterfahren
Offizielle Straßenkontrollen durch Polizei oder den Kontrolldienst des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) seien in der Regel deutlich zu erkennen. Wenn es sich, wie in diesem Fall, um Zivilfahrzeuge handelt, die unter Umständen eine Kontrolle nahezu perfekt vorspielen, gelte: Kontrollbeamte müssen sich ausweisen können. Im Falle berechtigter Zweifel an der Echtheit der angeblichen Beamten sollte nur auf bewirtschafteten/belebten Rastplätzen angehalten beziehungsweise abgefahren werden. „Das heißt, im Zweifel also dem Fahrzeug nicht folgen, sondern langsam und mit eingeschalteter Warnblinkanlage weiterfahren und den Notruf wählen.“ Sollte die über Notruf kontaktierte Polizei die Rechtmäßigkeit nicht bestätigen können, gelte: „Nicht unter Druck setzen lassen, niemanden in das Fahrzeug einsteigen und niemanden aussteigen lassen, solange nicht die ‚echte‘ Polizei vor Ort ist.“