Allerdings gehen mit der neuen Regelung laut bdo einige Bedingungen einher. So gelte diese Geschwindigkeitsgrenze nur, wenn es sich um einen Reisebus mit einer Sitzendbeförderung handelt, wenn alle Sitze über einen Anschnallgurt verfügen, wenn das Fahrzeug mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet und wenn das Fahrzeug mit einer 100er Plakette versehen ist. Außerdem seien Reisebusse mit Anhänger – vorausgesetzt die zuvor genannten Vorgaben werden eingehalten – ebenfalls berechtigt, 100 km/h zu fahren.
Eine weitere Änderung der Vorschriften zum 1. April 2018 betrifft das bislang geltende Überholverbot bei Niederschlag. Dieses wird laut bdo zum besagten Zeitpunkt aufgehoben. Demnach dürfen Busse auf mindestens vierspurigen Autobahnen und Schnellstraßen ab diesem Tag bei jeglichen Wetterbedingungen ebenfalls auf den linken Fahrspuren fahren. (ts)