Die EU-Kommission wird in diesem Jahr die sogenannte dritte EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) evaluieren. Das Bundesverkehrsministerium möchte die Gelegenheit nutzen, um die EU-Kommission auf notwendige Änderungen hinzuweisen. Busunternehmer sind daher bis Ende Januar aufgerufen, ihr Feedback und möglichen Änderungsbedarf dem bdo gegenüber kundzutun.
Mit der Richtlinie von 2006 wurde neben Regelungen zum Führerschein als Dokument (Einführung Scheckkartenformat, Gültigkeitsregelungen etc.) das Mindestalter für den Busführerschein (Klassen D und DE) auf 24 Lebensjahre erhöht.
Auch der D1-Führerschein sei in dieser Richtlinie geregelt. In den letzten Monaten wurde an den bdo aber vermehrt der Wunsch herangetragen, eine Neuordnung dieser Führerscheinklasse anzuregen. Hintergrund hierfür seien die „Sprinterklasse-Busse“, bei denen die Fahrzeugentwicklung in die Richtung mehr Sitzplätze als 16 gehe, so der bdo. (ts)