Allerdings, so der bdo, seien die geplanten Steuersätze viel zu gering, um endlich die notwendige Gleichbehandlung der Verkehrsträger bei den steuerlichen Belastungen zu erreichen und auch spürbare Umwelteffekte zu erzielen. Der Bus unterliege bei touristischen Angeboten dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent und müsse zudem Mineralölsteuer zahlen. Der Flugverkehr dagegen sei sowohl von der Mineralöl- als auch von der Mehrwertsteuer (Auslandsflüge) befreit. Dies verschaffe ihm erhebliche Wettbewerbsvorteile, heißt es in dem Schreiben des bdo. Die seit langem bestehende Benachteiligung des Busverkehrs habe unter anderem dazu geführt, dass Flugreisen erhebliche Marktanteile gewonnen hätten - zu Lasten mittelständischer Busunternehmer. Eine steuerliche Belastung des Flugverkehrs stärkt nach Meinung des bdo den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Deutschland und verbessert außerdem die Umweltbilanz Deutschlands deutlich. (beg)
bdo hält Steuern für Luftverkehr für viel zu gering
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt in einer vorläufigen Stellungnahme gegenüber dem Bundesfinanzministerium das Grundanliegen des Referentenentwurfs zum Luftverkehrssteuergesetzes, den Flugverkehr steuerlich stärker zu belasten.