Das Gesetz ist demnach zum 1. April 2017 in Kraft getreten. Seitens des tschechischen Verbandes sollen dem bdo Informationen vorliegen, dass die Tschechische Republik der EU-Richtlinie grundsätzlich kritisch gegenüber steht, sie aber aufgrund der EU-Mitgliedschaft und der Umsetzungsfrist bis zum 18. Juni 2016 gezwungen war, diese in nationales Recht zu implementieren. Infolgedessen seien bisher auch keine Informationen zu dieser Regelung verkündet und auch keine Kontrollen durchgeführt worden.
Die Anforderungen derzeit betreffen Kabotage-, Gelegenheits- und Transitverkehr. Busfahrer müssten einen in tschechischer Sprache übersetzten Arbeitsvertrag mit sich führen. Andernfalls würden hohe Geldbußen von bis zu 500.00 CZK (circa 20.000 Euro) drohen.
Mit einem umfangreichen landesweiten „Kontroll-Tag“ wurden vor Kurzem erstmals unzählige ausländische Personen- und Gütertransportmittel (Lkw und Bus) auf die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert. Der „Kontroll-Tag“ sollte laut bdo lediglich „wachrütteln“, weshalb auch keinerlei Vorfälle über verhängte Geldstrafen vorliegen. Sollte auf EU-Ebene jedoch nicht bald eine praktikablere Lösung gefunden werden, so drohten die Behörden mit erneuten Kontrollen und dann auch mit Bußgeldern, so der bdo. (ts)