Für Luxemburg werden laut Inspection du Travail et des Mines (ITM), der luxemburgischen Gewerbeaufsicht, die Entsendemeldepflichten und die Prüfung der Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften für die entsandten Fahrer im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr aktuell ausgesetzt. Grund hierfür sei, dass man zunächst das Ergebnis der Diskussion über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Festlegung spezifischer Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor abwarten will. Die Bestimmungen zur Entsendung sollen dabei solange ausgesetzt sein, bis die spezifischen Regeln für die Entsendung im Straßenverkehrssektor in nationales Recht umgesetzt wurden.
Aus Italien erreichte den bdo hingegen folgende Information: Laut Unternehmen Guretruck registriert die italienische Polizei ausländische Fahrer, die in Italien Verstöße begehen, in ihrem SDI-System. Diese Ermittlungsdatenbank ist direkt mit der italienischen Polizeidatenbank verknüpft. Zu Beginn habe jeder Fahrer 20 virtuelle Punkte auf seinem Führerschein. Für jeden begangenen Verstoß werden dann Punkte abgezogen. Gemäß den nationalen Verkehrsgesetzen und insbesondere Artikel 24 des Gesetzes Nummer 120 vom 29. Juli 2010, wird der Fahrer nach dem Verlust der 20 Punkte vom Fahren in Italien ausgeschlossen. Wie lange der Fahrer nicht mehr in Italien fahren darf, staffelt sich nach den Zeiträumen, in denen die Vergehen begangen wurden. Wenn ein Fahrer trotz Fahrverbot in Italien fährt, drohen ihm laut bdo Strafen wie Bußgelder in der Höhe von 2.006 bis 8.025 Euro, eine Fahrzeugstilllegung für drei Monate oder ein Fahrverbot in Italien für vier Jahre.
Über die weitere Entwicklung in diesen beiden Fällen wird der bdo seine Mitglieder informieren. (ts)