Mit der Überarbeitung der Musterreisebedingungen seien kleinere Verweisungsfehler behoben und einige klarstellende Hinweise aufgenommen worden. So werde zu den Informationen zu ausführenden Luftfahrtunternehmen beispielsweise nun auch darauf hingewiesen, dass dieser Hinweis dann gestrichen werden kann, wenn völlig ausgeschlossen werde, dass Flüge Teil der Pauschalreise sind. In den Checklisten seien für eine bessere Verständlichkeit Formulierungen und Bezeichnungen angepasst und überarbeitet worden.
Der bdo empfiehlt, ab sofort die neuen Versionen zu verwenden. Die für bereits geschlossene Pauschalreiseverträge verwendete Vorgängerversion bleibe aber auch weiterhin wirksam. Zudem bleibe die fortwährende Verwendung in schon gedruckten Reisekatalogen unproblematisch. (ts)