Insbesondere die ausdrückliche Feststellung, dass der Personenverkehr mit seinen Besonderheiten eigenständig vom Güterverkehr betrachtet werden muss, sehe der bdo als wichtige Weichenstellung. Nach Angaben des bdo verwies das Europäische Parlament im Zuge der Abstimmung wieder auf den EU-Verkehrsausschuss, wo noch einige kritische Punkte wie etwa die Langzeitüberwachung von Fahrern und die Verpflichtung, den Ausgleich für eine reduzierte Wochenruhezeit an eine reguläre Wochenruhezeit anzuhängen, verhindert werden können, bevor die Regelungen das weitere europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
„Ein Großteil der heutigen Entscheidungen des Europäischen Parlaments weist aus Sicht der privaten Busunternehmen in die richtige Richtung und stellt einen wichtigen Schritt für die Zufriedenheit von Fahrgästen und Fahrern im Busverkehr sowie für die Verkehrssicherheit dar. Natürlich gibt es bei einer so komplizierten Sachlage mit vielen verschiedenen beteiligten Interessengruppen immer auch Punkte, die kritisch zu sehen sind. Insgesamt hat das Europäische Parlament heute aber weise entschieden. Insbesondere freut mich, dass ausdrücklich benannt wurde, dass auf europäischer Ebene die Besonderheiten des Personenverkehrs losgelöst vom Güterverkehr betrachtet werden müssen.“, erklärte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Und weiter fügte sie hinzu: „Wir sehen heute, dass die vielen intensiven Gespräche mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments im Vorfeld zu dieser klugen Entscheidung beigetragen haben. Vor allem freut es mich auch, dass die Parlamentarier sich nicht von den Fehlinformationen durch andere Interessengruppen von einem guten Kurs haben abbringen lassen.“ (ts)