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Bericht des BMVI zur Evaluation des PBefG

14.02.2017 17:34 Uhr
Bericht des BMVI zur Evaluation des PBefG
© Foto: OMNIBUSREVUE

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nun einen Bericht zur Evaluation des PBefG vorgelegt.

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Nach § 66 PBefG hatte das BMVI dem Deutschen Bundestag zu berichten, ob die mit dem novellierten PBefG verfolgten Ziele erfüllt wurden und wie sich die Liberalisierung des Fernbusmarktes hinsichtlich der Sozial- und Arbeitsbedingungen ausgewirkt hat. 

Gerade im Hinblick der am vergangenen Freitag im Bundesrat beschlossenen Initiative zur Abschaffung des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit wurde der Bericht seitens des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) mit Spannung erwartet. Zusammenfassend lässt sich laut bdo feststellen, dass das BMVI den gesetzlichen Regelungsmechanismus zum Vorrang der Eigenwirtschaftlich für sachgerecht und als einen ausgewogenen Kompromiss der widerstreitenden Interessen erachtet.  Deutlich unterstreiche das BMVI: „(…) Dem nationalen Gesetzgeber ist es daher nicht verwehrt, eine Inhouse-Vergabe nur dann zuzulassen, wenn keine eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung möglich ist. (…) Ferner ist zu berücksichtigen, dass auch die Erbringung von Verkehrsleistungen im ÖPNV verfassungsrechtlich durch das Grundrecht auf Berufsfreiheit (Artikel 12 GG) geschützt ist. (…) Es gibt jedoch keine verfassungsrechtlichen Anhaltspunkte, dass die Kommunen im Nahverkehr ein Versorgungsmonopol besitzen.“ 

Besonders interessant sind für den bdo die in dem Bericht wiedergegebenen Aussagen des VDV zu den Marktanteilen. Nach Zahlen des VDV betrug der Anteil von kommunalen Direktvergaben im Jahr 2014 88,8 Prozent, im Jahr 2013 waren es 88,2 Prozent. Der bdo geht davon aus, dass sich diese Steigerungsrate bis in das Jahr 2016 weiter führen lässt. Damit wäre, so der bdo, im Jahr 2016 der deutsche ÖPNV Markt in Höhe von 90 Prozent durch kommunale Direktvergaben abgeschottet. Die verbleibenden zehn Prozent des ÖPNV Marktes dürften größtenteils im Ausschreibungswettbewerb an große international tätige Unternehmen, sowie an Mittelständler vergeben worden sein. Dem eigenwirtschaftlichen Genehmigungswettbewerb komme damit lediglich noch ein verschwindend geringer Anteil (laut bdo vermutlich drei bis vier Prozent) am ÖPNV zu. Diese Zahlen zeigten, wie grotesk es sei, wenn sich Vertreter der Bundesratsinitiative zur Defakto-Abschaffung der Eigenwirtschaftlichkeit auf die Grundlage einer angeblichen „Zwangsprivatisierung des ÖPNV“ stützten, urteilt der bdo.

Im Hinblick auf den Fernlinienbusverkehrs sei festzustellen, dass das BMVI noch einmal bekräftige, keine Pläne zur Einführung einer Busmaut zu haben. Kritisch werde durch die Verfasser festgestellt, dass die durch BAG-Kontrollen festgestellte Beanstandungsquote bei den Sozialvorschriften sprunghaft  im Jahr 2014 von 14,34 auf 31,61 Prozent im Jahr 2015 gestiegen ist. Die Hintergründe für diesen deutlichen Anstieg müssten nun eingehend vom bdo geprüft werden. In jedem Fall nehme man dieses Thema sehr ernst. Die meisten Verstöße lägen nach Feststellungen des BAG im Bereich des Kontrollgerätes. Der bdo wird sich nach eigenen Angaben daher mit den Fernbusbetreibern und deren Partnern in den nächsten Wochen intensiv mit konkreten Verbesserungsmöglichkeiten in diesem Bereich befassen. (ah)

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