Zwar begrüßt der Verband, dass der Bundesverkehrsminister auf die Interventionen der Verkehrsverbände reagiert habe, trotzdem helfe der Vorschlag, wöchentliche Ruhezeiten vor erneutem Fahrtantritt manuell auf der Fahrerkarte nachzutragen, nicht weiter. Ein Nachtrag funktioniere derzeit technisch überhaupt nicht. Nachträge seien nur an Tagen möglich, an denen die Fahrerkarte zumindest für einen kurzen Zeitraum gesteckt wurde. Die Empfehlung des Ministeriums greife außerdem ausschließlich für nationale Verkehre, die Kontrollorgane im Ausland würden sich garantiert nicht danach richten, so der GVN. Mit der zwar bürokratischen aber rechtssicheren Lösung per Papierbescheinigung gemäß EU-VO 561/2006 seien die Unternehmer und Fahrer auf der sicheren Seite.
Bescheinigung über arbeitsfreie Tage noch erforderlich
Die Ankündigung des Bundesverkehrsministers, unter bestimmten Bedingungen auf die Kontrolle der sogenannten Bescheinigung über arbeitsfreie Tage nach der VO 56/2006 zu verzichten helfe nicht weiter, stellt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen GVN, Bernward Franzky fest.