Bindung an Tariftreue bei Vergabe öffentlicher Aufträge

07.11.2006 10:52 Uhr

Öffentliche Auftraggeber können bei der Vergabe von Aufträgen verlangen, dass die beteiligten Unternehmen ihren Arbeitnehmern Tariflohn zahlen.

Öffentliche Auftraggeber können bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verlangen, dass die beteiligten Unternehmen ihren Arbeitnehmern Tariflohn zahlen. Mit dieser Grundsatzentscheidung widersprach das Bundesverfassungsgericht am 3. November dem Bundesgerichtshof, der die Auflage zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen als rechtswidrig einstufte. Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) begrüßt das Urteil. „Gerade für das private Omnibusgewerbe in Bayern ist es von entscheidender Bedeutung, dass öffentliche Auftraggeber mittels gesetzlicher Regelungen einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenwirken können. Dem Sozialabbau wird damit ein rechtlicher Riegel vorgeschoben“, so LBO-Präsident Heino Brodschelm. „Die Erfahrungen bei der Ausschreibung öffentlicher Verkehrsleistungen haben gezeigt, dass tarifgebundene Verkehrsunternehmen nahezu chancenlos gegenüber Anbietern sind, die nicht die ortsüblichen Tariflöhne zahlen“, erklärt der Verband in einer Pressemitteilung.

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