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Brexit: Darauf müssen sich Busunternehmen einstellen

14.02.2019 12:53 Uhr
Brexit: Darauf müssen sich Busunternehmen einstellen
© Foto: McPHOTO/C.Ohde/blickwinkel

Mit dem Näherrücken des 30. März 2019 erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines ungeregelten Austretens des Vereinigten Königreiches aus der EU. Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) berichtet, sollten Busunternehmen daher entsprechende Vorkehrungen treffen.

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Großbritannien hat am 31. Januar 2019 das Beitrittsgesuch zum Interbus-Übereinkommen als eigenständige Vertragspartei übermittelt und wird somit zum 1. April 2019 aktive Interbus-Vertragspartei. Für Busunternehmen hat dies laut bdo zur Folge, dass ab dem 1. April 2019 bei touristischen Gelegenheitsverkehren nach Großbritannien das Interbus-Fahrtenheft mitzuführen ist. Außerdem müssten Busse ab diesem Zeitpunkt eine Passagierliste an Bord haben.

Weil Großbritannien kein Mitglied des Schengener-Abkommens ist, bestehen bereits jetzt umfangreiche Kontrollen an Grenzübergängen. Dennoch könne es nach dem Brexit zu weiteren Verzögerungen kommen.

Wie der bdo weiter berichtet, habe die Regierung des Vereinigten Königreichs erklärt, dass für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine Visumspflicht für touristische und geschäftliche Kurzaufenthalte eingeführt werde. Um Komplikationen zu vermeiden, empfiehlt der bdo allerdings, vorerst keine drittstaatenangehörige Busfahrer nach Großbritannien fahren zu lassen.

Zu weiteren Fragen wie Steuern, Minderungsansprüchen wegen langer Wartezeiten oder Rücktritt vor Reisebeginn gibt der bdo seinen Mitgliedern gerne weitere Auskünfte. (ts)

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