Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung. Das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und das Bundesverkehrsministerium (BMVI) sind sich laut bdo darüber einig, dass eine Regelung in die Beschäftigungsverordnung (BeschV) aufgenommen werden soll, die eine Beschäftigung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten ermögliche.
Folgendes teilte das BMVI dem bdo mit: „In der Fachkräfteengpassanalyse wurde nur ein Engpass für Berufskraftfahrer im Güterverkehr festgestellt. Die Regelung sollte daher aus Sicht des BMAS auf den Güterverkehr beschränkt werden und nicht auch Fahrer von Reisebussen etc. umfassen.“
bdo sieht Handlungsbedarf
Der bdo hat sich nach eigenen Aussagen umgehend an BMVI und BMAS gewandt und um Berücksichtigung der Busfahrer gebeten. Durch die Nichtberücksichtigung zeige sich deutlich, wie dringend es erforderlich ist, dass Unternehmer ihren Bedarf an Fahrern umgehend Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit melden. Nur so könne die Aufnahme des Busfahrerberufes in die Fachkräfteengpassanalyse geschafft werden. Außerdem könne nur so der Fahrermangel in gleicher Weise wie beim Güterkraftverkehr sichtbar gemacht werden, erklärt Anja Ludwig, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des bdo. (ts)