Deutschland hat dabei die Möglichkeit, den Öffentlichen Personennahverkehr von den Regeln der Verordnung weitestgehend auszunehmen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer kündigte bereits an, davon Gebrauch zu machen. Ramsauer begrüßte die Einigung: "Wir haben heute einen wichtigen Schritt hin zu besseren Fahrgastrechten im Omnibuslinienverkehr erreicht. Die Fahrgäste können künftig europaweit mit verlässlichen Haftungsregeln rechnen - zum Beispiel bei Unfällen oder der Beschädigung ihres Reisegepäcks. Bei Annullierungen und Verspätungen müssen die Busunternehmen ihre Kunden beraten und für einen kostenlosen Rück- oder Weitertransport sorgen. Vorgesehen ist auch, die Information der Fahrgäste vor Fahrtbeginn und während der Fahrt zu verbessern." Durch den Beschluss der EU-Verkehrsminister werden auch die Rechte behinderter Menschen bestätigt. Sie müssen ohne Probleme mit Fernbussen fahren können. Neue Busbahnhöfe sollen zudem behindertengerecht gebaut werden, bei Renovierungen soll Barrierefreiheit sichergestellt werden. Das EU-Parlament muss dem Beschluss noch zustimmen, bevor die Mitgliedsstaaten die Verordnung in nationales Recht umsetzen können.
Busfahrgäste bekommen mehr Rechte
Die Rechte von Fahrgästen im Omnibuslinienverkehr werden europaweit gestärkt. Eine entsprechende Verordnung haben die europäischen Verkehrsminister in Brüssel auf den Weg gebracht.