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Bustouristik: Verbände fordern Nachbesserung bei der Insolvenzabsicherung

01.03.2021 14:10 Uhr
Bustouristik: Verbände fordern Nachbesserung bei der Insolvenzabsicherung
Der Gesetzesenwturf zur Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen wird von bdo und RDA kritisiert

Im Tourismusausschuss des Bundestages haben bdo und RDA den Gesetzesentwurf zur Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen deutlich kritisiert und Änderungen gefordert.

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Der Entwurf der Bundesregierung zur Reform der Absicherung von Pauschalreisenden bei Insolvenz des Anbieters stößt unverändert auf deutliche Kritik aus der Bus- und Gruppentouristik, wie eine Anhörung im Tourismusausschuss am Mittwoch, 24. Februar, zeigte. So bezeichnete Benedikt Esser, Präsident des Internationalen Bustouristikverbandes RDA, die Neuregelung als eine „erzwungene Kollektivhaftung bei der Insolvenzsicherung“ und er forderte Bürgschaftsprogramm für Busreiseveranstalter. Mit Blick auf die so gut wie nicht vorhandenen Repatriierungskosten für die Bus- und Gruppentouristik forderte Esser ein eigenes Risikosegment für die Bus- und Gruppentouristik. Esser schlug zudem vor, dass grundsätzlich alle Reiseveranstalter bis zu einem Jahresumsatz von zehn Millionen Euro statt derzeit drei Millionen Euro von der verpflichtenden Teilnahme am Reisesicherungsfonds ausgenommen werden sollten. Das solle umsatzunabhängig auch für alle Reiseveranstalter gelten, die ihre Risiken nach den gesetzlichen Vorgaben am Versicherungsmarkt eindecken können.

RDA: lehnen eine kollektive Haftung für internationale Großkonzerne ab

Anhand der aktuellen Auswertung des RDA Branchenbarometers Januar 2021 verdeutlichte Esser, dass 75 Prozent der befragten Unternehmen die Anforderungen an die im Referentenentwurf festgeschriebene Sicherheitsleistung von mindestens sieben Prozent des Umsatzes nicht (57 Prozent) oder eher nicht (18 Prozent) erfüllen können. Realistisch seien Sicherheitsleistungen in Höhe von „ein bis zwei Prozent des Reiseumsatzes“.

„Wir lehnen eine erzwungene kollektive Haftung für internationale Großkonzerne ab und fordern stattdessen politisch alles dafür zu tun, die von der Pandemie stark betroffenen Bus- und Gruppenreiseveranstalter durch Risikosegmentierung, weitgehende Entbindung von der Teilnahmepflicht am Reisesicherungsfonds und ein zusätzliches Bürgschaftsprogramm in die Lage zu versetzen, sich wie bisher am Versicherungsmarkt nach den gesetzlichen Vorgaben abzusichern“, sagte Esser nach der Sitzung.

bdo: Entwurf berücksichtigt Besonderheiten des Busgewerbes in keiner Weise

Auch der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) forderte im Tourismusausschuss deutliche Verbesserungen am geplanten Reisesicherungsfonds. Der bdo unterstütze zwar grundsätzlich die Gründung einer Fondsgesellschaft, um Sicherheiten für die Kunden sowie Unternehmen zu schaffen, wie Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard in der nicht-öffentlichen Sitzung ausführte. Der Verband sieht aber deutliche Defizite beim bisherigen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium. In seiner jetzigen Konstruktion ginge der Fonds zu Lasten des Mittelstands und würde die Besonderheiten des Busgewerbes in keiner Weise berücksichtigen. Die Kosten für Prämien würden sich nahezu verfünffachen – und das in einer Zeit, in der die Branche aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin vor enormen Belastungen steht.

Konkret forderte Christiane Leonard, die verpflichtende Fonds-Eintrittsgrenze für Unternehmen auf eine Umsatzschwelle von mindestens 20 Millionen Euro zu erhöhen und die Prämien und Sicherheitsleistungen auf ein realistisches Maß in Höhe von 0,2 Prozent (Prämie) und zwei Prozent (Sicherheitsleistung) zu reduzieren. „Der geplante Sicherungsfonds ist in dieser Form schlicht und ergreifend unfair und ohne Praxisbezug. Kleine Busreiseveranstalter im landgebundenen Verkehr in Deutschland oder angrenzenden Nachbarstaaten sollen genauso einzahlen wie Konzernveranstalter, die Millionen von Reisegästen in die gesamte Welt fliegen“, sagte Leonard. Der bdo fordert für die Gründung und Beauftragung der Fondsgesellschaft „ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren unter Einbeziehung aller betroffenen Verbände“.

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