Darauf weist der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer hin. Dies sei eine Reaktion auf die Kontrollen der Schweden an der Grenze zu Dänemark. Die Regelung gilt vorerst zehn Tage, bis zum 13. Januar 2016, kann aber jederzeit verlängert werden. Der bdo machte darauf aufmerksam, die notwendigen Identifikationsnachweise, wie Personalausweis oder Reisepass, mitzuführen. (ah)
Dänemark: Einführung vorübergehender Grenzkontrollen
Dänemark hat am 4. Januar 2016 vorübergehende Passkontrollen an der Grenze zu Deutschland eingeführt.