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Deutliche Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III

06.04.2021 11:44 Uhr | Lesezeit: 1 min
Überbrückungshilfe in der Coronazeit
Ein neu beschlossener Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt
© Foto: pict rider/stock.adobe.com; bluedesign/stock.adobe.com [M] OMNIBUSREVUE

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Finanzen haben deutliche Verbesserungen der Überbrückungshilfe III bekannt gegeben.

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Neu beschlossen wurde unter anderem ein Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben. Dieser neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. Darüber hinaus wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Für Unternehmen der Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt zwei Millionen Euro.

Der Deutsche Reiseverband (DRV), der über die Änderungen informierte, begrüßt die neuen Unterstützungsmaßnahmen.  „Die jetzt beschlossenen Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag, um den Unternehmen durch die Krise zu helfen. Das ist in der aktuell überaus angespannten Lage sehr zu begrüßen“, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie zeige schon jetzt, dass es noch dauern werde, bis das Geschäft mit der Reise wieder richtig anlaufen könne, so Fiebig weiter. Daher sei es unerlässlich, dass die Überbrückungshilfen über den Juni hinaus bis zum Ende des Jahres verlängert werde. "Nur so erhalten die Unternehmen ein Mindestmaß an Planungssicherheit“, so Fiebig.

Alle Änderungen im Detail finden sich hier

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