„Selbstverständlich werden auch in diesem Jahr die Mindereinnahmen, die den sächsischen Verkehrsunternehmen durch das Deutschlandticket entstehen, durch den Bund und den Freistaat Sachsen ausgeglichen. Der Freistaat Sachsen steht zur finanziellen Unterstützung des Deutschlandtickets“, sagte Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig (SPD). „Maßgeblich ist für mich, dass der Preis des Deutschlandtickets attraktiv und damit eine vorteilhafte Alternative bleibt.“
Im Mai 2023 wurde das Deutschlandticket eingeführt. Zum Ausgleich der Mindereinnahmen im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets erhalten die Verkehrsunternehmen entsprechende finanzielle Ausgleichsleistungen. Dies erfolgt in Sachsen auf der Grundlage der Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2024 (DTFinVO2024), die das Kabinett nun beschlossen hat. In der Verordnung sind die Beantragung und Auszahlung von Mitteln für das Jahr 2024 sowie Abschlagszahlungen für 2025 geregelt.
Die DTFinVO2024 soll noch im Juni 2024 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Unmittelbar danach würden laut Ministerium Vorauszahlungen in Höhe von 86 Millionen Euro erfolgen. Genauere Anträge und Bescheide für 2024 sollen im Herbst folgen. Für das Jahr 2025 werde man nach Maßgabe der zwischen Bund und Ländern abgestimmten Musterrichtlinien eine neue Verordnung zur Finanzierung des Deutschlandticket-Ausgleichs 2025 erarbeiten, kündigte das Ministerium an.
Laut dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) besitzen aktuell 11,2 Millionen Menschen ein Deutschlandticket. In Sachsen wurden zwischen Mai 2023 und April 2024 insgesamt 4,67 Millionen Deutschlandtickets verkauft. Im April wurden in Sachsen 496.633 Deutschlandtickets verkauft, davon 58.987 Deutschlandjobtickets und 71.496 Deutschlandsemestertickets.
Ende November 2023 hatten sich Bund und Länder auf die Einführung eines bundesweit einheitlichen Deutschlandsemestertickets im Vollsolidarmodell verständigt. Dafür gibt es eine besondere Ermäßigung von 40 Prozent auf den Preis des Deutschlandtickets, weil alle Studierenden an einer beteiligten Hochschule verpflichtet sind, ein Deutschlandsemesterticket zu beziehen.