Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat die Entscheidung des Deutschlandticket-Koordinierungsrats, die Stufe 2 der Einnahmeaufteilung rückwirkend zum September 2025 einzuführen begrüßt. Der Deutschlandticket-Koordinierungsrat ist ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern. „Mit der Umsetzung der zweiten Stufe – einer Verteilung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket nach Postleitzahlen – kommen wir endlich weiter in Richtung einer leistungsgerechteren Einnahmeaufteilung. Daher begrüßen wir diesen Beschluss von Bund und Ländern ausdrücklich“, sagte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff, der jedoch hinzufügte: „Gleichzeitig müssen auf dem weiteren Weg zu einer rechtssicheren Einnahmeaufteilung beim Deutschlandticket noch viele Fragen geklärt und maßgebliche Entscheidungen getroffen werden. Warum nicht das ganze Jahr 2025 in dieser Logik abgerechnet wird, erschließt sich uns nicht.“
Sicherheit und Perspektiven für das Deutschlandticket
Im Rahmen einer Sondersitzung hatten die Verkehrsministerinnen und -minister am 18. September eine Reihe von Entscheidungen mit Blick auf die Zukunft des Deutschlandtickets getroffen: Bund und Länder stellen demnach von 2026 bis 2030 jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro für das Deutschlandticket bereit. Zudem soll die Übertragbarkeit nicht verbrauchter Bundesmittel auf die Folgejahre festgeschrieben werden. Eine gemeinsame, bundesweite Werbekampagne zusammen mit der Branche soll zudem weitere Neukunden, vor allem beim Deutschlandticket Job, gewinnen. „Diese Beschlüsse begrüßen wir, weil sie sowohl für die Branche als auch für die Fahrgäste Sicherheit und Perspektiven in Sachen Zukunftsfähigkeit beim Deutschlandticket bieten“, sagte Wolff. „Allerdings müssen die Beschlüsse aus der Sonder-VMK nun auch Eingang in den Gesetzentwurf des Bundes zur 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes finden.“
Die VDV sieht offene Fragen bei der Einnahmeaufteilung
Neben der beschlossenen Einführung der Stufe 2 bei der Einnahmeaufteilung, sieht der VDV für die Verkehrsunternehmen und Verbünde offene Fragen bei der konkreten Abrechnung, die nun schnell geklärt werden müssten. „Der Ausgleich, den die öffentliche Hand an die Verkehrsunternehmen für die Einnahmeverluste durch das Deutschlandticket zahlt, ist für 2025 vernünftig geregelt. Für 2026 stellen sich aber noch Fragen. Die Länder wollen eine Pauschalierung einführen. Dabei muss aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass der Ausgleich in allen Bundesländern ausreichend ist, um den jeweiligen Anspruch der dortigen Verkehrsunternehmen vollständig zu decken. Durch die Umstellung der Ausgleichssystematik darf es keine Unwuchten geben, bei denen einzelne Verkehrsunternehmen benachteiligt werden“, sagte Wolff abschließend.