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DGUV: Ansteckungsrisiken weiter berücksichtigen

31.05.2022 12:36 Uhr
DGUV: Ansteckungsrisiken weiter berücksichtigen
Auch nach dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Unternehmen Ansteckungsrisiken berücksichtigen
© Foto: jarun011/stock.adobe.com

Vergangene Woche ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen. Mit ihr endete ebenfalls der Anwendungsbereich der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Doch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass es weiterhin wichtig bleibt, Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu prüfen und zu veranlassen.

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Der Wegfall von Verordnung und Regel eröffnet den Arbeitgebenden nun deutlich mehr Entscheidungsspielraum. Er entbindet sie jedoch nicht von der grundsätzlichen Pflicht, Ansteckungsrisiken im Arbeitsschutz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann sich die Notwendigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen aus landes- oder bundesrechtlichen Regelungen für bestimmte Tätigkeiten oder Branchen ergeben.

"Arbeitgebende müssen auch weiterhin beurteilen, welche Gefährdung durch das Virus in ihrem Betrieb oder in ihrer Einrichtung noch besteht", sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Maßstab hierfür kann zum einen die aktuelle Lage in der Region sein. Zum anderen spielt auch die Tätigkeit eine wichtige Rolle.“ Vor allem auch Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit besonders schutzbedürftiger Beschäftigtengruppen sind bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Unterstützung bei der Integration des Infektionsschutzes in die Gefährdungsbeurteilung bieten nach wie vor die branchenspezifischen Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger. Diese werden zukünftig allerdings nur noch vereinzelt aktualisiert. Im Rahmen ihres allgemeinen Präventionsauftrags beraten Unfallversicherungsträger weiterhin bei Bedarf zu Themen des Infektionsschutzes.

Auf neue Infektionswelle im Herbst vorbereiten

Mit Blick auf die noch ungewisse Situation später im Jahr rät die gesetzliche Unfallversicherung den Betrieben, sich auf eine mögliche neue Infektionswelle vorzubereiten. "Masken vorzuhalten und größere Zusammenkünfte vorausschauend zu planen sind einfache Mittel, um im Herbst gegebenenfalls schnell auf eine rasche Verschlechterung der Infektionslage reagieren zu können", so Dr. Hussy. Ein entsprechendes Vorgehen minimiert nicht nur das Risiko einer Störung des betrieblichen Ablaufs, sondern verhindert letztlich auch die Gefahr plötzlich anfallender Kosten.

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