Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018 über grundsätzlich zulässige Diesel-Fahrverbote hat Hamburg bereits erste Beschränkungen für Dieselfahrzeuge kurz nach Veröffentlichung der Urteilsbegründungen umgesetzt. Trotz ablehnender Haltung des Bundesverkehrsministers gegenüber generellen Fahrverboten sowie einer blauen Plakette werden die einzelnen Kommunen letztendlich über eventuelle Beschränkungen und Verbote selbstständig entscheiden können. So drohen auch in weiteren Städten streckenabhängige oder auch zonenbezogene Verkehrsbeschränkungen für Diesefahrzeuge.
Dementsprechend müssen laut bdo Ausnahmeregelungen für das umweltfreundlichste Verkehrsmittel festgelegt werden. Der bdo ruft deshalb alle Busunternehmer dazu auf, zur weiteren Ausarbeitung einer Argumentation genaue Angaben zur Ausstattung der einzelnen Fahrzeuge mit AdBlue-Technologie und über nachgerüstete SCR- (Selective Catalytic Reduction; selektive katalytische Reduktion) Abgasnachbehandlungssysteme abzugeben. Generell gehe es darum, welche Euro-Normen und welche Emissionsminderungssysteme die Busunternehmen in ihrem Fahrzeugbestand haben und einsetzen. Der bdo bittet weiterhin darum, die Angaben nach ÖPNV, Gelegenheitsverkehr, Fernlinienverkehr und Mischverkehr aufzuteilen.
Bei der Umfrage handelt es sich um eine Neuauflage der gleichen Umfrage, die bereits im Juni 2016 durchgeführt wurde. Ziel sei es, neben dem aktuellen Fahrzeugbestand nach Emissionsklassen zusätzlich noch die Entwicklung innerhalb der vergangenen zwei Jahre zu ermitteln.
Busunternehmer finden die aktuelle Umfrage unter https://www.bdo-umfrage.de/index.php?id=82&ADMCMD_editIcons=1. (ts)