Die Kaufprämie wird in ihrer bestehenden Form, also mit identischen Fördersätzen, bis Ende Dezember 2020 fortgeführt. Die hierfür notwendige Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums wird am 5. Juni 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt dann unmittelbar nach Auslaufen der bisherigen Förderrichtlinie ab 1. Juli 2019. Die Kaufprämie, die beim Kauf eines neuen Elektroautos gewährt wird, kann auch weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontolle (BAFA) beantragt werden. (mp)
E-Förderung geht weiter

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Kaufprämie für Elektro-Autos - den sogenannten Umweltbonus - bis Ende 2020 verlängert.