Dies berichtet der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO). In ihrer Antwort auf die kleine Anfrage einiger Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 18/3035 vom 4. November 2014) hat sie zur Frage „allgemeiner Vorschriften“ gemäß der EU-Verordnung 1370/2007 Artikel 3 und zur eigenwirtschaftlichen Erbringung von Verkehrsleistungen erneut Stellung genommen. Wörtlich heißt es darin: „Konkret wird erwartet, dass in den Ländern das Instrument der allgemeinen Vorschriften intensiv genutzt wird, um eine eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung zu ermöglichen.“
Damit knüpft die Bundesregierung laut LBO nahtlos an die damalige Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP an, die die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum Ende der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht hatte. Ebenso waren sich CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen des sogenannten PBefG-Kompromisses im Herbst 2012 einig, dass der Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre im neuen PBefG bestätigt werde.
Bereits im Juni 2006 erklärte der damalige SPD-Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, dass kleine Omnibusunternehmen nicht mit unnötiger und langwieriger Ausschreibungsbürokratie überzogen werden sollten. Er begrüßte ausdrücklich, dass die von der EU-Kommission angestrebte Ausschreibungspflicht erfolgreich abgewendet werden konnte.
Ursächlich für die europarechtliche Regelung der EU-Nahverkehrsverordnung zur „allgemeinen Vorschrift“ war das deutsche System von Verbünden und Verkehrsgemeinschaften, so der LBO. Artikel 3 soll auch bei Zuzahlungen durch die öffentliche Hand weiterhin eigenwirtschaftliche Verkehre ermöglichen. LBO-Präsident Heino Brodschelm appelliert an die bayerische Staatsregierung und an die ÖPNV-Aufgabenträger, den Appell der Bundesregierung aufzugreifen und das Instrument „allgemeiner Vorschriften“ intensiv zu nutzen. „Die knapp 1.000 familiengeführten, privaten Busunternehmen in Bayern dürfen nicht unter die Räder kommen“, mahnt Brodschelm. (ah)