Mit der Ablehnung folgte das Europäische Parlament seinem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. Die EU-Kommissionkündigte daraufhin an „alle verschiedenen Optionen zu prüfen, inklusive des Zurückziehens des Gesetzesvorschlags“. Die Befürworter des Gesetzesvorschlags argumentieren, dass für Selbständige bereits die Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten gelten und dass selbständige Unternehmen derzeit in keiner anderen Branche von Arbeitszeitregelungen betroffen sind. Auch der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) und IRU wollen sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission einen neuen Vorschlag unterbreitet. Selbständige Fernfahrer waren zunächst von den Regeln der bestehenden EU-Arbeitszeitenrichtlinie ausgenommen, wären jedoch ab dem 23. März 2009 unter diese gefallen, hätte die Kommission keinen gegenteiligen Vorschlag unterbreitet, was sie aber tat, indem sie vorschlug, Selbständige grundsätzlich auszunehmen. Mit der Ablehnung des Vorschlags der Kommission bleibt die geltende Richtlinie 2002/15/EG in Kraft, die die Einbeziehung der selbständigen Fahrer in den Geltungsbereich der Richtlinie ab dem 23. März 2009 vorsieht. Damit gelten für selbständige Fahrer die selben Regeln wie für angestellte hinsichtlich Be- und Entladen, Unterstützung für Fahrgäste, Reinigung und Wartung sowie bezüglich der Formalitäten im Zusammenhang mit Polizei und Zoll. Momentan sieht die Gesetzeslage ein wöchentliches Fahrlimit von durchschnittlich 48 Stunden vor. Dieses Limit kann allerdings auf bis zu 60 Stunden pro Woche angehoben werden, vorausgesetzt der Wochendurchschnitt von 48 Stunden wird über einen Zeitraum von vier Monaten nicht überschritten. (akp)
EU-Arbeitszeitsrichtlinie gilt weiterhin auch für selbständige Fahrer

Für selbständige Bus- und Fernfahrer sollen die gleichen Regeln gelten wie für Angestellte eines Unternehmens, entschied das Europäische Parlament. Damit lehnten die Abgeordneten den Vorschlag der EU-Kommission, selbständige Fahrer aus der Arbeitszeitrichtlinie auszunehmen, ab. bdo und IRU wollen sich um einen neuen Vorschlag bemühen.