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EU-Kommission will Rechte für Busfahrgäste stärken

04.12.2008 17:52 Uhr
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© Foto: ddp

Die Europäische Kommission hat Anfang Dezember zwei Verordnungsvorschläge angenommen, mit denen Fahrgastrechte im Bus- und Schiffsverkehr festgeschrieben werden.

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Dazu gehören ein Anspruch aller Fahrgäste auf ein Mindestmaß an Informationen vor und während der Reise, Unterstützungs- und Entschädigungsleistungen bei Fahrtunterbrechungen, Maßnahmen bei Verspätungen sowie spezifische Hilfeleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Wie für den Luft- und Eisenbahnverkehr sehen die Vorschläge vor, dass nationale Schlichtungs-Stellen eingerichtet werden. Im Konkreten will die Kommission, dass im Hinblick auf die Buchung einer Reise oder das Einsteigen in ein Fahrzeug jegliche Diskriminierung aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verboten wird. Hilfe müssen die Unternehmen kostenlos leisten, sofern der Fahrgast diese im Voraus angezeigt hat. Zudem sollen die Mitarbeiter von omnibusunternehmen über angemessen Kenntnisse für die Hilfeleistung verfügen. Bei Fahrten, die unterbrochen oder annulliert werden, müssen die Verkehrsunternehmen die Fahrgäste in geeigneter Weise informieren und ihnen angemessene Unterstützungsleistungen sowie anderweitige Beförderungsmöglichkeiten anbieten. Ansonsten müssen Entschädigungen gezahlt werden. Die Vorschläge enthalten zudem Regeln zur Haftung gegenüber Fahrgästen und deren Gepäck. Die Fahrgäste haben Entschädigungen auf einheitlicher Höhe, die EU-weit gleich sein sollen. Unter bestimmten Umständen dürfen die Unternehmen Schadensersatzansprüche bei Unfällen bis zu einer bestimmten Höhe nicht anfechten. Fahrgäste, die einen Unfall erleiden, haben Anspruch auf Vorauszahlungen, um wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen nationale Beschwerdestellen einrichten. Die International Road Transport Union IRU begrüßt sinnvolle Regelungen, die den Fahrgast in den Mittelpunkt der Unternehmenspolitik stellen. Der Verband fordert jedoch, dass die Maßnahmen auf den Reiseverkehr begrenzt werden. Die IRU ist zudem gegen die Vorauszahlungen bei Schadensersatzansprüchen und gegen den Vorschlag, dass Ansprüche bis zu einer bestimmten Höhe nicht angefochten werden können. Gibt es Verspätungen, die nicht durch das Unternehmen verschuldet sind, müssten diese von der Haftung ausgenommen werden.

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