Der bdo hatte beim Generalsekretariat Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission Beschwerde gegen Polen eingereicht hat, da die Einführung der Personenbeförderungssteuer für deutsche Unternehmer in Polen gegen den EU-weit geltenden Grundsatz der Gleichbehandlung widerspreche. Laut der 6. EG-Mehrwertsteuerrichtlinie müssen grenzüberschreitende Busreisen anteilig nach dem Streckenprinzip versteuert werden. Vorerst bleibe es jedoch dabei, dass alle Unternehmer vor Fahrtantritt die Personenbeförderungssteuer per Banküberweisung oder an den entsprechenden Zollämtern an den Grenzübergängen entrichten müssen.
EU leitet Verfahren gegen Polen ein
Die Europäische Kommission hat den bdo darüber informiert, dass die Kommission gegen Polen nun ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag eingeleitet hat.