Im Rechtsausschuss wiesen sie am Mittwochmorgen darauf hin, dass der Verordnungsvorschlag keine eigenständige und nachvollziehbare Begründung für die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip enthalte. Es fehlten nachvollziehbare Argumente dafür, dass der deutsche Busreiseverkehr einbezogen werde. Die Bundesregierung wurde deshalb aufgefordert, bei ihren Verhandlungen dafür zu sorgen, dass der inländische Busreiseverkehr nicht Gegenstand der Verhandlungen werde, heißt es in einem Entschließungsantrag zum Kommissionsvorschlag. Die CDU/CSU warf der Kommission vor, sie versuche, sich in deutsche Angelegenheiten einzumischen. Nicht alles in Europa müsse von Europa geregelt werden, so der Unionsvertreter. Die SPD befürwortete ebenfalls das Anliegen: Es werde "keine nachvollziehbare Begründung" dafür geliefert, dass die Angelegenheit unbedingt aus Brüssel geklärt werden müsse. Zudem sei das "hohe deutsche Schutzniveau" gefährdet. Auch die FDP und die Grünen äußerten sich ähnlich. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktion und der FDP bei Stimmenthaltung der Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Fahrgastrechte: Richtlinie zurückweisen
Die beiden Koalitionsfraktionen sowie die FDP haben Zweifel an einem Vorschlag aus Brüssel für eine Verordnung über die Rechte des Fahrgastes im Omnibusverkehr.