Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor. Die Richter wiesen damit die Klage eines Kunden des Münchner Tarif- und Verkehrsverbunds (MVV) ab, der nach einer Preiserhöhung unbenutzte Einzel- und Streifentickets im Wert von 42,05 Euro wegen der abgelaufenen Frist nicht erstattet bekommen hatte. Der Mann hatte sich bei seiner Klage gegen den MVV auf die Eisenbahn-Verkehrsordnung gestützt. Danach können unbenutzte Fahrkarten binnen sechs Monaten nach Ablauf geltend gemacht werden. Das Gericht erklärte allerdings, dass die Verordnung Ausnahmen zulasse, sofern diese auch veröffentlicht wurden - dies sei hier gegeben. Eine gegen das Urteil erhobene Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof wurde abgewiesen. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig. (ag)
Fahrkarten verfallen drei Monate nach Tarifänderung

Nach einer Tarifanpassung verlieren ungestempelte Tickets des öffentlichen Personennahverkehrs spätestens nach drei Monaten ihre Gültigkeit.