Wer sich mehrfach über das Handyverbot am Steuer hinwegsetzt, der muss zeitweise seinen Führerschein abgeben wegen einer sogenannten "beharrlichen Pflichtverletzung" entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 3 RBs 256/13). Es wies damit die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers ab, der mehrfach beim Fahren telefoniert hatte. Statt der üblichen 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei musste er als Strafe 80 Euro zahlen und einen Monat den Führerschein abgeben, da er in den vergangenen zwei Jahren bereits zwei Mal mit Handy am Steuer erwischt worden war. Zudem hatte er drei Mal Punkte für zu schnelles Fahren kassiert und in einem Fall ebenfalls ein Fahrverbot. (akp)
Fahrverbot bei wiederholter Handynutzung am Steuer
Wer beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen und einen Punkt kassieren - oder im Wiederholungsfall sogar mit einem Fahrverbot rechnen.