-- Anzeige --

Fahrverbot bei wiederholter Handynutzung am Steuer

10.01.2014 12:32 Uhr
© Foto: Firma V/Fotolia

Wer beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen und einen Punkt kassieren - oder im Wiederholungsfall sogar mit einem Fahrverbot rechnen.

-- Anzeige --

Wer sich mehrfach über das Handyverbot am Steuer hinwegsetzt, der muss zeitweise seinen Führerschein abgeben wegen einer sogenannten "beharrlichen Pflichtverletzung" entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 3 RBs 256/13). Es wies damit die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers ab, der mehrfach beim Fahren telefoniert hatte. Statt der üblichen 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei musste er als Strafe 80 Euro zahlen und einen Monat den Führerschein abgeben, da er in den vergangenen zwei Jahren bereits zwei Mal mit Handy am Steuer erwischt worden war. Zudem hatte er drei Mal Punkte für zu schnelles Fahren kassiert und in einem Fall ebenfalls ein Fahrverbot. (akp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.