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Fahrverbot trotz guter Absichten

14.07.2020 13:06 Uhr | Lesezeit: 3 min
Fahrverbot trotz guter Absichten
© Foto: weyo/stock.adobe.com

Ein blutender Finger reicht nicht, um Verkehrsregeln außer Kraft zu setzen. Das musste ein Ehemann einsehen, der seine Frau schnell ins Krankenhaus bringen wollte.

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Beim Kochen schnitt sich eine Frau in den Finger, sodass dieser stark blutete. Ihr Mann brachte sie mit dem Auto ins Krankenhaus und wurde geblitzt, als er mit 80 km/h durch eine Tempo-30-Zone fuhr. Er bekam eine Geldbuße und ein Fahrverbot. Gegen beides ging er gerichtlich vor.

Das Gericht bestätigte Geldbuße und Fahrverbot. Einen gesetzlichen Notstand, der die Ordnungswidrigkeit hätte rechtfertigen können, sahen die Richter nicht. Es habe keine „Gefahr für Leib und Leben“ bestanden, ebenso wenig seien Komplikationen zu befürchten gewesen.  Anstatt durch die „30er-Zone“ zu rasen, hätte es gereicht, den Krankenwagen zu rufen. Das sah das Gericht als „zumutbar“ an, auch wenn der Kläger vor Gericht argumentierte, er habe nach einem früheren medizinischen Vorfall schon einmal 40 Minuten auf den Krankenwagen warten müssen.   

Amtsgericht Frankfurt

Aktenzeichen 971 Owi 955 Js-OWi 65423/19

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