Häufig komme es vor, dass bei der jährlichen Aufforderung der Versicherungsgesellschaft zur Meldung der vorhandenen Omnibusse zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung eine etwas geringere Anzahl von zugelassenen Omnibussen gemeldet wird als tatsächlich vorhanden. Zwar falle durch die Meldung eines geringeren Fuhrparks zunächst die Versicherungsprämie günstiger aus, doch würden die Gefahren einer solchen Meldung häufig unterschätzt. Denn bei Neuschadensmeldungen im Verkehrsrechtsschutz prüften Versicherer nun meist genau die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Fahrzeuge. Häufig reiche den Versicherern ein Blick auf die Homepage des Busunternehmens, um sich über die Flottenstärke zu informieren. Die Folge bei nicht korrekter Meldung sei schwerwiegend – der Versicherer könne den Schadensfall wegen einer Obliegenheitsverletzung ablehnen. Daher rät Thomas Dittmeier seinen Kunden, immer die korrekte Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge zu melden. (ah)
Falsche Angabe gegenüber Versicherern kann teuer werden
Thomas Dittmeier, Geschäftsführer der Dittmeier Versicherungsmakler, rät Busunternehmern, der Rechtsschutzversicherung immer die korrekte Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge zu melden.