Seit 1. Januar 2009 sind Mitarbeiter im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe sowie im Personenverkehr verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und auf Verlangen den Behörden der Zollverwaltung vorzulegen. Der Arbeitgeber muss sich nach § 2a SchwarzArbG von jeder Arbeitnehmerin und von jedem Arbeitnehmer einmalig und schriftlich bestätigen lassen, dass die Belehrung stattgefunden hat. Der schriftliche Nachweis muss für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistung aufbewahrt und auf Verlangen bei den Prüfungen nach § 2 Abs. 1 vorgelegt werden können. Der Verlag Heinrich Vogel hat ein entsprechendes Formblatt veröffentlicht. Mit dem Formular "Belehrung zur Mitführpflicht" kommen Arbeitgeber bei korrekter Belehrung ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach. Belehrung zur Mitführpflicht Formular, 1 Seite, DIN A5, 1-fach NCR Mindestbestellmenge 10 Stück Staffelpreise: ab 10 Stück: 0,80 €/Stück zzgl. MwSt. ab 100 Stück: 0,72 €/Stück zzgl. MwSt. ab 500 Stück: 0,71 €/ Stück zzgl. MwSt. ab 1.000 Stück: 0,68 €/ Stück zzgl. MwSt. Bestell-Nr. 13885 Direkt zu beziehen bei: Springer Fachmedien München GmbH Verlag Heinrich Vogel Aschauer Straße 30 81549 München Telefon: 089/ 20 30 43 -16 00 Telefax: 089/ 20 30 43 -21 00 www.heinrich-vogel-shop.de (beg)
Formular "Belehrung zur Mitführpflicht" erhältlich

Seit 2009 müssen sich Mitarbeiter im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe sowie im Personenverkehr jederzeit ausweisen können. Der Verlag Heinrich Vogel hat ein Formblatt veröffentlicht, mit dem Arbeitgeber und -nehmer schriftlich nachweisen können, über die Mitführpflicht informiert zu haben beziehungsweise informiert zu sein.