Laut Urteil ist das Land Hessen verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Frankfurt bis zum 1. Februar 2019 so fortzuschreiben, dass darin alle Maßnahmen enthalten sind, mit denen der Grenzwert für Stickstoffoxid (NO2) schnellstmöglich eingehalten wird. Konkret beschloss das Gericht Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge bis einschließlich Abgasstufe Euro 4 und für alle Benziner bis einschließlich Euro 2. Die durch das Land Hessen auszuweisende Verbotszone muss spätestens ab 1. Februar 2019 in Kraft treten. Ab 1. September 2019 muss das Verbot laut Urteil auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 5 ausgeweitet werden.
Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden, dass zwei weitere Maßnahmen zwingend in den Luftreinhalteplan aufzunehmen sind. So wird das Land Hessen dazu verpflichtet, die komplette für den ÖPNV in Frankfurt am Main genutzte Busflotte mit SCRT-Filtern nachzurüsten. Außerdem müsse das Land für eine deutlich intensivierte Parkraumbewirtschaftung die Parkplätze in der besonders belasteten Innenstadt verknappen und die Gebühren für Parkplätze erheblich erhöhen. (ts)