Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer bdo berichtete, hatten die französischen Kontrollbehörden in den vergangenen Wochen die Bereitschaftszeit bei der Mehrfahrerbesetzung neu interpretiert und die Pause für den zweiten Fahrer im fahrenden Fahrzeug nicht akzeptiert.
Der bdo drängte bei der IRU, dem BAG und der EU-Kommission auf Klärung. Das Thema wurde auf die Tagesordnung des Treffens der EC Enforcement Working Group (Arbeitsgruppe der EU-Kontrollbehörden) gesetzt. Im Laufe der Gespräche bestätigte der Vertreter der französischen Kontrollbehörden offiziell, dass sich die Auslegung der Pausenzeiten des zweiten Fahrers nicht geändert habe. Die Mehrfahrerbesatzung könne auch in Frankreich wieder so durchgeführt werden, wie in den anderen EU-Mitgliedstaaten, erklärt der bdo: 45 Minuten der Zeit als Beifahrer könne im fahrenden Fahrzeug als Pause gelten, wenn diese Zeit zur freien Verfügung steht. Alle französischen Kontrollbehörden werden entsprechend instruiert. (bb)