Im Zusammenhang mit der GEMA Kulanz-Gutschrift für die Dauer der Busreiseverbote, weist der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) darauf hin, dass die Antragsfrist für das Nutzungsjahr 2020 am 14. April ausläuft. Bereits 2020 hatte die GEMA auf die behördlich angeordneten Schließungen vieler ihrer Kunden reagiert und eine Kulanzregelung erlassen: die Verträge ruhen und die bereits bezahlten Beiträge werden auf Kulanz erstattet. Diese Kulanz-Regelung gilt für folgende Zeiträume: 16. März 2020 bis 31. Dezember 2021 sowie ab dem 1. Januar 2021 bis auf Weiteres.
Laut bdo können Busunternehmen für die Dauer der Busreiseverbote, welche in diese Zeiträume fallen, eine Gutschrift beantragen. Diese Antragsfrist für 2020 läuft am 14. April aus. Später können die Kunden keine Gutschrift mehr beantragen. Die Anträge für das Nutzungsjahr 2021 können laut Verband bereits gestellt werden. Die Anträge werden über das Portal der GEMA gestellt. Die GEMA betont, dass es sich um eine freiwillige Kulanz aufgrund des behördlich angeordneten Lockdowns handelt. Abhängig von den weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie und den behördlichen Anordnungen behalte man sich vor, die Gutschrift-Regelung jederzeit zu beenden.