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GEMA-Kulanzregelung für Busunternehmen

12.05.2020 13:59 Uhr | Lesezeit: 3 min
GEMA-Kulanzregelung für Busunternehmen
© Foto: Jens Büttner/dpa

Informationen des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) zufolge hat die GEMA bestätigt, die für Gastronomie-Betriebe geltenden Kulanzregelungen auch auf Busunternehmen anzuwenden.

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Nach zähen Verhandlungen sei es dem bdo endlich gelungen, von der GEMA die schriftliche Bestätigung zu erhalten, dass auch für Busunternehmen eine Vertragsaussetzung möglich ist. Die Kulanzregelungen der GEMA für Restaurants und Kultureinrichtungen, die aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen mussten, werden auch Bustouristikunternehmen gewährt, die von dem am 16. März 2020 durch die Bundeskanzlerin verkündeten Verbot von Reisebusreisen betroffen sind.

Wörtlich heißt es dazu seitens der GEMA:

„Gerne bestätigen wir Ihnen, dass wir das behördliche „Reisebusreiseverbot“ analog den behördlich angewiesenen Betriebsschließungen behandeln. Das bedeutet, dass Ihre Mitgliedsbetriebe für die Zeit, in denen die Reisebusse nicht benutzt werden durften, keine Lizenzvergütungen an die GEMA zahlen müssen. Wir arbeiten gerade an der Entwicklung einer Portallösung für diese Herausforderung. Unser Ziel ist es, dass wir unseren Lizenznehmern eine sehr pragmatische Onlinelösung anbieten werden, über die die Lizenznehmer die „Schließzeiten“ einfach melden können und eine entsprechende Gutschrift erhalten. Wir werden alle unsere Vertragspartner zu gegebener Zeit einzeln informieren.“

Der bdo freut sich nach eigenen Angaben sehr, dass die GEMA in dieser Angelegenheit endlich eingelenkt hat. Sollten in der Praxis bezüglich der Gutschriften Schwierigkeiten auftreten, bittet der Verband um eine sofortige Mitteilung.

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