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Genf: Temporäre Umweltzone gilt nicht für Busse

24.01.2020 12:58 Uhr
© Foto: Samuel B./stock.adobe.com

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) informiert darüber, dass Fahrzeuge für den professionellen Personentransport vorerst von den Umweltzonenregelungen ausgenommen wurden.

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Erst diese Woche hatte der bdo darüber berichtet, dass seit dem 15. Januar 2020 temporäre Umweltzonen in Genf in der Schweiz gelten. Nun wurde der Verband von seinem Schwesterverband aus der Schweiz darüber informiert, dass Fahrzeuge für den professionellen Personentransport vorerst von den Umweltzonenregelungen befreit seien.

Auch wenn Busse in der Plakettenübersicht enthalten seien, bestehe derzeit für professionell genutzte Busse keine Verpflichtung die Umweltzonenregelungen einzuhalten. Der Schweizerische Verband werde sich zudem dafür einsetzen, so der bdo, dass auch künftig Busse von diesen Regelungen in Genf ausgenommen bleiben.

Der bdo begrüßt diese neue Information und hofft nach eigenen Angaben auf Nachahmer in weiteren Städten und Gemeinden in ganz Europa. (ts)

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