Ähnlich dem französischen Umweltzonensystem hat nun auch Genf eine erste temporäre Umweltzone eingeführt. Darüber berichtet der bdo in einem aktuellen Rundschreiben. Demnach könne seit dem 15. Januar 2020 bei Überschreitung von Emissionsgrenzwerten kurzfristig Fahrzeugen bestimmter Euro-Emissionsklassen die Zufahrt zur Umweltzone verwehrt werden.
Dabei decke die Umweltzone fast die ganze Stadt Genf sowie einen Teil der Gemeinden Carouge, Cologny, Lancy und Vernier ab. Bis zum 31. März 2020 wird es jedoch eine Übergangsfrist geben, schreibt der bdo. Bis dahin würden keine Bußgelder für das unzulässige Einfahren in die Umweltzone verhängt.
Ist die Umweltzone aktiv, dürfen nun nur noch Fahrzeuge mit entsprechender Vignette in den Stadtbereich einfahren. Die Zuweisung der jeweiligen stick’Air-Kategorie erfolge dabei anhand der Euro-Emissionsklasse. Wann eine Umweltzone aktiv ist, erfahren Interessierte unter https://www.ge.ch/de/stick-airund-der-differenzierte-verkehr/dispositiv-stick-air-wie-ist-die-aktuelle-situation. Zusätzlich wird ein spezielles Schild zu Beginn der Hauptverkehrsachsen die bewilligten stick’Air-Kategorien anzeigen, die während der aktiven Umweltzone das Gebiet befahren dürfen. (ts)