Den kostenlosen Service können Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen, wie Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer, Gehörlose, Hörgeschädigte, Blinde und Sehbehinderte, Senioren, Menschen mit sonstigen Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, nutzen sowie alle, die nur ein vorübergehendes Handicap, zum Beispiel ein Gipsbein, haben. Der Begleitdienst für Mobilitätseingeschränkte leistet Unterstützung bei Fahrten zu öffentlichen Einrichtungen wie Ämtern und Verwaltungen, zu kulturellen Einrichtungen wie Theater, Museen, Ausstellungen, aber auch zu Ärzten – wenn der Bus oder die Straßenbahn des Geraer Verkehrsbetriebes genutzt werden. Angeboten werden Hilfestellungen auf dem Weg von der Wohnung zu Einrichtungen bzw. zu den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel, beim Ticketkauf, beim Ein- und Aussteigen, während der Fahrt, beim Weg und bis zum gewünschten Ziel. Die zu begleitenden Personen müssen allerdings in der Lage sein, mit Bus und Bahn zu fahren und natürlich im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Das Angebot gilt ab dem 1. März 2010 für die nächsten fünf Monate. Hat der Service Erfolg, könnte daraus eine längerfristige Unterstützung entstehen. Partner des Projektes sind der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V., die Geraer Verkehrsbetrieb GmbH, die Stadtverwaltung Gera, Dezernat Soziales und StadtService H35, sowie die ARGE SGB II Stadt Gera. Projektträger ist die OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH Ostthüringen/Gera.
Gera: Begleitservice für Mobilitätseingeschränkte

Ab 1. März 2010 gibt es in Gera einen Begleitdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Hilfebedürftige und Senioren.