So war ein Mann mit 66 Stundenkilometer zu viel auf der Autobahn geblitzt worden und hatte eine Geldbuße von 440 Euro und ein Fahrverbot von zwei Monaten erhalten. Um den Job des Betroffenen nicht zu gefährden, milderte das Amtsgericht Hildesheim das Urteil ab. Unter Verdoppelung der Geldbuße wurde das Fahrverbot auf einen Monat reduziert. In dieser Zeit könnte der Verkehrrsünder gegebenenfalls Urlaub nehmen und damit seinen Arbeitsplatz sichern. (ah) Amtsgericht Hildesheim, Urteil vom 25. Januar 2010, Aktenzeichen: 21 OWi 35 Js 36275/09
Gericht verkürzt Fahrverbot, um Jobverlust zu vermeiden
Berufstätige, die in ihrer Arbeit auf den Führerschein angewiesen sind, können bei Verkehrsverstößen auf milde Strafen hoffen.