Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro je Stunde gestiegen und wird zum 1. Juli 2022 dann auf 10,45 Euro erhöht. Trotz dieser Steigerung setze man „weiter auf eine einmalige Anhebung durch den Gesetzgeber auf 12 Euro, wie sie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt ist“, betonte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
„Die Koalition muss die 12 Euro zügig in 2022 auf den Weg bringen, denn im üblichen Verfahren der Mindestlohnkommission würden wir erst zum Ende des Jahrzehnts auf diesen Betrag kommen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. „Darauf können die Menschen, die zu Niedriglöhnen arbeiten, aber nicht warten. Ein armutsfester Mindestlohn ist überfällig.“ Für einen armutsfesten Mindestlohn gelten laut DGB 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollbeschäftigung als Maßstab. Die zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission empfiehlt alle zwei Jahre die nächsten Erhöhungsschritte, wobei sich die Kommission weitgehend am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert.
DGB: Bund muss auch die Tarifbindung stärken
In diesem Zusammenhang betonte Körzell, dass es Gewerkschaften in erster Linie darum gehe, „gute Tarifverträge abzuschließen“. Gute Arbeit werde nicht mit einem Mindestlohn bezahlt – der immer nur die unterste Haltelinie sein könne – sondern nach Tarif. „Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung zusätzlich die Tarifbindung stärkt und schnell die Maßnahmen umsetzt, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Ein Bundestariftreuegesetz und die verbesserte Fortgeltung von Tarifverträgen bei Betriebsausgliederungen gehören unbedingt dazu“, erklärte Körzell.