Das berichtet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). Die geringe Prozentzahl zeigt laut bdo, dass die Kontrollmechanisem der Branche funktionieren. Es sei bei Busunternehmen im internationel Verkehr Standard, dass beim Einstieg der Name auf dem Ticket mit dem auf dem Ausweispapier abgeglichen werde. Allerdings sei der Busfahrer kein für Einreisekontrollen besonders geschulter Bundespolizist. Das Verwaltungsgericht Potsdam habe 2016 daher geurteilt, dass Fernbusbetreiber im Schengen-Raum keine Passkontrollen durchführen müssten. Trotzdem werde die Passkontrolle von der Bundespolizei erwartet.
Während der Großrazzia wurden rund 3.200 Fernbusse für Kontrollen, die in der Regel die Weiterfahrt um 45 Minuten verzögern, aufgehalten. Aufgrund der geringen Anzahl von knapp 150 unerlaubt eingereisten Personen stellt sich der bdo die Frage, ob die Razzia verhältnismäßig war. Christiane Leonard, bdo-Hauptgeschäftsführerin, gibt zu bedenken: „Natürlich müssen die Behörden wissen, wer nach Deutschland kommt. Dabei muss mit Augenmaß gehandelt werden. Wenn aber die Reise von knapp 90.000 Fahrgästen erheblich verzögert wird, um nicht einmal 150 unerlaubt eingereiste Personen festzustellen, habe ich erhebliche Bedenken.“ Der Bundesverband sei dialogbereit, um mit den Behörden Schritte zu diskutieren, wie künftig solche Eingriffe in den Betrieb der Busse und die Reisepläne der Fahrgäste vermieden werden können, ohne dass berechtigte Sicherheitsinteressen zu kurz kommen. Eine Möglichkeit wäre die Kontrolle der Reisenden im Bus während der Fahrt, so wie dies im Bahnverkehr erfolgt. (pb)