Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des HVV und der Verkehrsunternehmen eingerichtet, die zügig ein Konzept für eine praxisnahe Umsetzung erarbeiten soll. Die Arbeitsgruppe wird eine Reihe von Punkten zu klären haben. So muss unter anderem festgelegt werden, ob das Verbot in allen Verkehrsmitteln oder mit Ausnahmen gelten soll. Gleichzeitig müssen einheitliche Handlungsempfehlungen zur Durchsetzung des Verbots formuliert werden, ebenso die Höhe der Vertragsstrafe, die für ein Übertreten des Verbots zu zahlen sein wird. Zu klären ist zudem, wie die Frage des Personaleinsatzes – insbesondere in den Wochenendnächten – zu lösen ist. Neben den Fragen zur Ausgestaltung des Verbots wird die Arbeitsgruppe einen Zeitplan für die Einführung erarbeiten. In diesem Zusammenhang muss auch eine Kampagne zur Information und Aufklärung der Fahrgäste vorbereitet werden. Die Sondersitzung des HVV-Beirats wurde einberufen, nachdem die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt den HVV beauftragt hatte, mit den Verkehrsunternehmen Gespräche über die Einführung eines Alkoholkonsumverbots aufzunehmen. (ah)
Hamburger Verkehrsverbund bereitet Alkoholkonsumverbot vor
Auf einer Sondersitzung des HVV-Beirats haben die darin vertretenen Verkehrsunternehmen beschlossen, die Einführung eines Alkoholkonsumverbots im Hamburger Verkehrsverbund vorzubereiten.