Der Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren trifft den niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP), der die Stadt Hannover entsprechend angewiesen hatte. Das Verwaltungsgericht gab mit dem Beschluss zwei von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützten Antragstellern Recht, die im Bereich der Umweltzone wohnen. Das Gericht wies sämtliche vom Umweltministerium genannten Gründe für eine Änderung des Luftreinhalteplans ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zurück und bezweifelt auch inhaltlich die Behauptung des Sander-Ministeriums, die in der Umweltzone geforderte Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern wirke sich insgesamt kontraproduktiv auf die Luftqualität aus. Vielmehr spreche einiges dafür, dass das Gegenteil richtig sei. Insgesamt sei die Umweltzonenregelung in der von der Stadt Hannover ausgestalteten Form "ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Luftqualität und langfristig zur Einhaltung der Grenzwerte", heißt es in dem Beschluss.
Hannover: Gericht gegen Sander
Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Landeshauptstadt untersagt, die Regelungen für die Umweltzone in der Landeshauptstadt ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zu verwässern.